Kündigung der Kfz-Versicherung
Um seine aktuelle Autoversicherung zu kündigen und dabei alles richtig abzuwickeln ist es zunächst wichtig den richtigen Zeitpunkt zu treffen. Bis zum 30. November kann man seine laufende Versicherung kündigen, um sich dann ab dem anstehenden Jahreswechsel, also ab dem 01. Januar, einer neuen Versicherung anzuschließen, was u. u. einiges an Geld einspart.
Vor dem Wechsel sollte allerdings verglichen werden ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Achtung: In manchen Versicherungspolicen ist das Kündigungsdatum anders angegeben und muss gemäß der Police eingehalten werden.
Ein Sonderkündigungsrecht genießt man als Kunde in drei Fällen.
1.) bei Beitragserhöhungen. In diesem Falle erreichen die entsprechenden Schreiben der Versicherung den Kunden meist im November oder Dezember und so ergibt sich dieses besondere Kündigungsrecht, welches einen Monat Bestand hat (nach Erhalt des Schreibens).
2.) bei einem Fahrzeugwechsel. Wenn ein neues Fahrzeug bei einer neuen Versicherungsgesellschaft angemeldet wird, gilt dies automatisch als Kündigung für das alte Fahrzeug und die vorherige Gesellschaft.
3.) bei einem Schadenfall. Nach jedem Schadenfall kann entweder die Versicherung selbst kündigen, oder auch der Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis beenden. Kündigt die Versicherung den Vertrag, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Jahresprämie. Anders herum ist die Jahresprämie nicht erstattungspflichtig.
Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und der entsprechenden Gesellschaft rechtzeitig vor dem entsprechenden Datum (siehe Police) vorliegen muss. Manch Gesellschaft verlangt auch eine Kündigung bis vier Wochen vor Vertragsablauf und keine Kündigung zum Jahresende. Ein rechtzeitig versendetes Übergabe-Einschreiben ist dabei die beste und sicherste Methode für eine Kündigung.


