Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist die so genannte Kaskoversicherung im Automobilsektor zwar nicht (im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) doch dient entweder die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung dem Schutz des eigenen Fahrzeugs und sorgt für einen weitergehenden Service bei der Schadensregulierung.
Natürlich ist der Abschluss solch einer zusätzlichen Versicherung stets mit Kosten verbunden, die sich aber seitens des Versicherungsnehmers in einem gewissen Rahmen selbst beeinflussen lassen. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften und auch bei den meisten angebotenen Tarifen gibt es die verschiedensten Selbstbeteiligungsvarianten. Das bedeutet, dass der Kunde bei einem zu regulierenden Schaden einen gewissen Betrag selbst bezahlt und lediglich die finanzielle Differenz von der Versicherung getragen und reguliert wird.
Während bei einer Teilkaskoversicherung meist kein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wird, unterscheidet sich auch die Deckungsvariante, ganz nach der Höhe der Selbstbeteiligung. Dabei kann der Kunde zwischen verschiedenen Stufen der Selbstbeteiligung wählen. Zwischen 150,- €, 300,- € und 500,- € kann gewählt werden und natürlich auch ohne Selbstbeteiligung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung möglich.
Bei der Vollkaskoversicherung gibt es einige wenige Unterschiede in Sachen Selbstbeteiligung zu beachten. Positiv ist, dass bei einer Vollkasko ein Schadenfreiheitsrabatt angeboten und mit eingerechnet wird. Selbstbeteiligungsvarianten staffeln sich ähnlich wie bei der Teilkaskoversicherung, zusätzlich wird aber noch eine weitere Stufe in Höhe von 1.000,- € angeboten. Natürlich kann aber auch hier der gesamte Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung realisiert werden.
Grundsätzliche Werte einer Selbstbeteiligung sind eh nicht bindend für die Versicherungsgesellschaften und schlussendlich ist gültig, was in der abgeschlossenen Versicherungspolice schriftlich festgehalten wurde. Dennoch gilt: In jedem Schadenfall ist die Selbstbeteiligung zu bezahlen, wenn sie vorab vereinbart wurde und je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto geringer ist die zu zahlende Versicherungsprämie.


